Genf/Herne Allein in den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 1 Million Robben vor der kanadischen Ostküste getötet. Am 5. Dezember ´05 fand ein Prozess gegen die Verantwortlichen für diese Massentötungen vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf statt. Auch Project Blue Sea befand sich auf der Klägerliste.
Die Anklage stützte sich unter anderem auf schockierende Augenzeugenberichte belgischer und englischer Tierschützer, die im Frühjahr dieses Jahres die Jagd auf den Eisfeldern Kanadas beobachteten und eine Reihe von Verstößen gegen die Jagdverordnungen, sowie unvorstellbare Grausamkeit feststellen mussten.
Prominente Unterstützung erhielten die Ankläger auch durch die französische Tierschützerin und ehemalige Schauspielerin Brigitte Bardot.
Diese überreichte dem Gerichtshof eine Petition von 200 000 Unterschriften gegen das alljährlich stattfindende und weltweit größte Massaker an Meeressäugetieren. Die gesammelten Unterschriften sollen nun UN-Generalsekretär Kofi Annan zugestellt werden.
Bei den in Kanada getöteten Sattel- und Klappmützenrobben handelt es sich fast ausschließlich um wenige Monate alte Jungtiere.
Der internationale Tiergerichtshof ersuchte in seinem Urteil die Europäische Union, einen sofortigen Einfuhrstopp für alle aus den Robbenmassakern stammenden Produkte zu verhängen.
Auch wenn der Internationale Gerichtshof für Tierrechte juristisch keine Relevanz besitzt, war die Zusammenkunft der internationalen Tier- und Umweltverbände sowie das immense Interesse der Medien sehr wichtig. Es ist unbegreifbar, dass solch ein Verbrechen an der Tierwelt auf unserem Planeten mit Billigung und Unterstützung der Regierung Kanadas stattfinden kann. Die brutale und zudem subventionierte kanadische Jagd auf Robben muss beendet werden. Das über lange Jahre gängige Argument, dass die Robben für das Verschwinden der einst gigantischen Fischpopulationen vor Neufundland verantwortlich seien, ist längst als unsinnig entlarvt. Der wahre Grund für den Zusammenbruch der Bestände liegt in der maßlosen Überfischung der Region.
Die Beteiligten am Prozess waren sich einig darüber, dass der internationale Druck auf Kanada erhöht werden muss, um diese blutige Schande schnellstmöglich beenden zu können.
Initiert wurde die Verhandlung von der bereits seit Jahrzehnten tätigen Schweizer Stiftung "Fondation Franz Weber".
Urteil des Internationalen Gerichtshofes in der Strafsache der kanadischen Robbenmassaker
gerichtet an die
kanadische Regierung, vertreten durch ihren Premierminister Paul Martin;
Geoff Regan, Minister für Fischerei;
Stéphane Dion, Umweltminister;
wegen
- Beihilfe und Förderung zu den jährlichen, durch nichts zu rechtfertigenden und von der Mehrheit der einheimischen Bevölkerung verurteilten Robbenmassaker auf dem kanadischen Packeis
- hoher Verantwortung und Mittäterschaft bei der Folter und Ausmerzung von Hunderttausenden von Robben pro Jahr
- Plünderung eines natürlichen, lebenden Erbgutes, das der ganzen Welt gehört
- Billigung und Förderung des Mordrausches einer kleinen, blutrünstigen Minderheit
- Komplizen- und Mittäterschaft bei der Enthäutung von Tausenden noch lebenden Robben
- Verletzung des kanadischen Fischereigesetzes durch Tolerierung der Jagd auf weniger als 12 Tage alte Jungrobben (Whitecoats und Bluebacks)
Gestützt auf die heutigen Anhörungen und die hierbei erfolgte Beweisaufnahme, erklärt der Internationale Gerichtshof für Tierrechte, der sich aus 9 Jurymitgliedern und drei Richtern zusammensetzt, die kanadischen Behörden für alle ihr vorgeworfenen Tatbestände für schuldig.
Gemäß den Zeugenaussagen und dem vorgelegten Beweismaterial befindet das Gericht den kanadischen Premierminister, den kanadischen Fischereiminister und den kanadischen Umweltminister für schuldig, die in der ganzen Welt verabscheuten Robbenmassaker zu begünstigen, obwohl durch diesen jährlichen Blutrausch einer kleinen, sadistisch veranlagten Minderheit ganz Kanada ins gesellschaftliche Abseits gedrängt wird.
- Das Gericht fordert die kanadische Regierung auf, diese unmoralischen und entehrenden Robbenmassaker unverzüglich einzustellen.
- Das Gericht ersucht die Europäische Union, einen sofortigen Einfuhrstopp für alle aus den Robbenmassakern stammenden Produkte zu verhängen.
- Das Gericht ruft die Bürger aller Länder auf, sämtliche kanadischen Handelsprodukte zu boykottieren und Kanada als Reiseziel zu meiden, solange die Robbenmassaker nicht eingestellt sind.
- Der Gerichtshof richtet an die UNO-Vollversammlung den dringenden Appell, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 3 der Erklärung, die jedem Menschen das "Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit" garantiert, mit einem Artikel 3a zu ergänzen: "Nichtmenschliche Lebewesen haben ein Recht auf Leben und Wohlbefinden, soweit ihr Verhalten auf Empfindungen und Bewusstseinsinhalte schließen lässt. Niemand darf solche Lebewesen ohne moralisch vertretbaren Grund töten und ihnen Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen."
- Der Gerichtshof beschließt im übrigen, Ende Februar /Anfang März 2006 eine Delegation aufs kanadische Packeis zu entsenden. Um die dann vorherrschende Situation kontrollieren zu können, ersucht er die kanadische Regierung um Aufhebung der Informations- und Beobachtungssperre.
- Das vollständige, begründete Urteil wird außer den Verurteilten auch der Kommission und dem Parlament der EU, dem Europarat, der UNO und der UNESCO zugestellt.
Genf, den 5. Dezember 2005
Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte